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Der Malteser Hilfsdienst e.V. ist laut Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid 2002 des Finanzamtes Köln-Ost vom 23.02.2005, Steuer-Nr. 218/5761/0039, als gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Beträgt die Summe Ihrer Spenden an den Malteser Hilfsdienst innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 100 Euro, erhalten Sie von uns unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Jahres-Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie aber auch eine Einzel-Zuwendungsbestätigung zu Ihrer Spende.



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