Die Mitwirkung im Katastrophenschutz - also die Hilfe für Menschen, die durch Einwirkung von Naturkräften, technisch-industriellen Gefahren oder durch menschliches Handeln in Not geraten - ist satzungsgemäße Aufgabe der Malteser. An der Erfüllung dieser Aufgabe wirken grundsätzlich alle Helferinnen und Helfer des Malteser Hilfsdienst e.V. nach Maßgabe ihrer Eignung und Ausbildung mit. Grundlagen hierfür sind die Mitgliedschaft, d.h. Verpflichtung gegenüber dem Malteser Hilfsdienst e.V. sowie die gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder über die Mitwirkung des Malteser Hilfsdienst e.V. und seiner Helfer bei der Katastrophenabwehr im Verteidigungsfall und im Frieden. Das Zivilschutzgesetz des Bundes und die Katastrophenschutzgesetze der Länder in den jeweils gültigen Fassungen regeln Grundsatz und Einzelheiten der Mitwirkung des Malteser Hilfsdienst e.V. als private Hilfsorganisation an der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe.
Als Teil der Gefahrenabwehr bilden die Ochtruper Malteser mit Ihren Kollegen aus Metelen und Rheine die Einsatzeinheit 04 der Bezirksregierung Münster (EE NRW BMS 04).
Das bedeutet, dass wir – wie eine freiwillige Feuerwehr – von der Bezirksregierung Münster über die Rettungsleitstelle des Kreises Steinfurt via Funkmelder („Pieper“) alarmiert werden können, wenn z.B. die Kräfte des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr zur Bewältigung eines Einsatzes alleine nicht ausreichen, oder die speziellen Fähigkeiten unserer Einheit gemäß dem Konzept der „Einsatzeinheit NRW“ gefordert sind.
So wirken wir unter anderem mit beim Betrieb eines Behandlungsplatzes für die Versorgung von maximal 50 Patienten in der Stunde (BHP50), oder stellen – auch über die Kreisgrenze hinaus – die Bereitschaft für einen Betreuungsplatz zur Versorgung von bis zu 500 Betroffenen (BTP500) sicher.
Zur effektiven Bewältigung ihrer Aufgaben setzt sich unsere flexibel einsetzbare Einheit aus folgenden Modulen zusammen:

Aufgabe:
• Sicherstellung der Kommunikation und der Kooperation mit der übergeordneten Führungsstelle
• Feststellung und Beurteilung der Lage im Einsatzbereich der Einsatzeinheit
• Führung der unterstellten Einsatzkräfte. Regelung des sanitäts- und betreuungsdienstlichen Einsatzes

Aufgaben:
• Leistet den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenen Kräften nicht selbst helfen können.
• Betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern.
• Sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen.
• Führt Evakuierungsmaßnahmen durch.

Fahrzeug: Mannschaftstransportwagen (MTW), Ford Transit
Standort: Rheine
Funkrufnahme: Johannes Steinfurt 19-19-1
Eigentümer: Bund
Der Verpflegungstrupp ist der Betreuungsgruppe untergeordnet und sorgt für die Verpflegung der eingesetzten Helfer oder auch der Bevölkerung in oder an den Unterbringungen.
Dieser Verpflegungstrupp kann als Baustein ergänzend zu den beiden MHD-Einheiten im Kreis Steinfurt, die Einsatzeinheit NRW ST 04 und die Einsatzeinheit NRW BMS 04, mitgeführt werden oder auch ganz autark zum Einsatz kommen. Ausgangsbasis hierfür ist eine gut ausgestattete Industrieküche in der Emsdettener MHD-Unterkunft. Von hieraus können zeitnah 200 – 300 Mahlzeiten im ganzen Kreisgebiet abgesetzt und ausgegeben werden. Ferner ist eine Feldküche im Ortsverein Metelen stationiert.
Der Verpflegungstrupp kann separat alarmiert werden und steht somit beiden Einsatzeinheiten zur Verfügung.
Aufgaben:
• Planung und Koordination der Lebensmittelbeschaffung
• Zubereitung verschiedener Gerichte
• Koordination der Essensausgabe
• Achtet auf die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften

Aufgaben:
• Dringend benötigtes Material wie Tragen, Decken, Sauerstoffgeräte, Sauerstoffflaschen, Verbandstoffe usw. an die Einsatzstelle bringen und die Notärzte und das Rettungsdienstpersonal -soweit notwendig- bei der Versorgung der Verletzten unterstützen.
• Je nach Bedarf - die erforderlichen Infrastrukturen durch Einrichten eines Behandlungsplatzes schaffen.
• Erstversorgte Verletzte z.B. von Patientenablagen übernehmen und diese zum Behandlungsplatz bringen.
• Verletzte und Kranke bis zu deren Abtransport in die Krankenhäuser versorgen und betreuen.
• Die leicht verletzten Betroffenen versorgen und dadurch den Rettungsdienst entlasten.

Aufgaben:
• Errichtet und betreibt sicherheitsgerecht technische Geräte und Anlagen (z.B. Ersatzstromversorgung, Beleuchtung, Zeltheizgeräte) und überwacht die Geräte während des laufenden Betriebes.
• Errichtet Zelte, wirkt bei der Logistik der gesamten Einheit mit.
• Überwacht den geeigneten Atem und Körperschutz der Einsatzkräfte
• Über die technischen Tätigkeiten hinaus überwacht die Gruppe Technik/Sicherheit die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsvorschriften.